Der Gemeindekirchenrat - Die Leitung der Gemeinde
„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat.“
(Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Art. 15 [1])
Dem Gemeindekirchenrat gehören die so genannten „Ältesten“ an, die von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Gemeindekirchenrats beträgt sechs Jahre. Dem Gemeindekirchenrat gehören neben den gewählten „Ältesten“ mit gleichem Stimmrecht die Pfarrerinnen an. Gemeinsam werden alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeinde in den regelmäßigen Sitzungen (in der Regel monatlich) getroffen.
In der Hoffnungskirchengemeinde bilden zurzeit zwölf gewählte Älteste und die Pfarrerinnen den Gemeindekirchenrat.
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