Der Gemeindekirchenrat - Die Leitung der Gemeinde
„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat.“
(Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Art. 15 [1])
Dem Gemeindekirchenrat gehören die so genannten „Ältesten“ an, die von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Gemeindekirchenrats beträgt sechs Jahre. Dem Gemeindekirchenrat gehören neben den gewählten „Ältesten“ mit gleichem Stimmrecht die Pfarrerin und der Pfarrer an. Gemeinsam werden alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeinde in den regelmäßigen Sitzungen (in der Regel monatlich) getroffen.
In der Hoffnungskirchengemeinde bilden zurzeit zwölf gewählte Älteste und die Pfarrerin den Gemeindekirchenrat.
Unser Gemeindekirchenrat
ist Vorsitzender des Gemeindekirchenrats.
Die weiteren Mitglieder des Gemeindekirchenrats sind:
Cord-Henning Borcholt
Ulrike Triebs
Martin Profft
Martin Hallof
Claus-Dieter Tesche
Claudia Bourcevet
Karl Friedrich Gründler
Adrian Bataiosu
Friederike Wagner
Sabine Gorka
Dr. Andreas Schoberth
Ersatzälteste sind:
Katharina Stahlenbrecher
Janin Trinks